Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") wurde seit der letzten Entsprechenserklärung am 16. März 2024 mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen. Die Gesellschaft strebt für die Zukunft eine umfassende Entsprechung mit den Empfehlungen des DCGK an.
Empfehlung A.5
Entsprechend der Empfehlung A.5 DCGK 2022 sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten – und nicht nur rechnungslegungsbezogenen – internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems beschrieben werden. Zusätzlich soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems Stellung genommen werden.
Damit geht die Empfehlung deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB hinaus. Daher hält die Koenig & Bauer AG aktuell daran fest – wie gesetzlich gefordert – die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems im zusammengefassten Lagebericht zu beschreiben, und entspricht damit nicht der Empfehlung A.5 DCGK 2022.
Empfehlung G.7
Entsprechend der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.
Abweichend von der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2024 nicht vor dessen Beginn festgesetzt. Der Aufsichtsrat war vor Beginn des Geschäftsjahres bestrebt, das neue Vergütungssystem umzusetzen und die Ziele an dem neuen Vergütungssystem auszurichten. Die Einzelheiten der Berechnungssystematik in diesem Vergütungssystem, das erstmals im Geschäftsjahr 2024 zur Anwendung gelangen sollte, haben einen höheren Abstimmungsbedarf nach sich gezogen.
Es ist beabsichtigt, zukünftig wieder der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK zu folgen.
Würzburg, den 14. März 2025
Koenig & Bauer AG
Für den Aufsichtsrat: Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Aufsichtsratsvorsitzender
Für den Vorstand: Dr. Andreas Pleßke, Vorstandsvorsitzender/CEO