Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") wurde seit der letzten Entsprechenserklärung am 14. März 2025 mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen. Den Anregungen des DCGK 2022 wurde darüber hinaus ebenfalls entsprochen.
Für die Zukunft beabsichtigt die Gesellschaft, den Empfehlungen des DCGK 2022 weiterhin zu entsprechen, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten, vorsorglich erklärten Abweichung von der Empfehlung C.10. Eine Befolgung der Anregungen wird auch für die Zukunft angestrebt.
Empfehlung A.5 DCGK
Entsprechend der Empfehlung A.5 DCGK 2022 sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten – und nicht nur rechnungslegungsbezogenen – internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems beschrieben werden. Zusätzlich soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems Stellung genommen werden.
Damit geht die Empfehlung deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB hinaus. Daher hält die Koenig & Bauer AG aktuell daran fest – wie gesetzlich gefordert – die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems im zusammengefassten Lagebericht zu beschreiben, und entspricht damit nicht der Empfehlung A.5 DCGK.
Empfehlung C.10 DCGK
Entsprechend der Empfehlung C. 10 DCGK soll der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des mit der Vorstandsvergütung befassten Ausschusses unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.
Für die Beurteilung dieser Unabhängigkeit sieht die Empfehlung C.7 DCGK vor, dass eine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat von mehr als 12 Jahren als Indikator für eine fehlende Unabhängigkeit gewertet werden soll. Frau Rehm wird diese Dauer im Mai 2026 erreichen. Auch wenn der Aufsichtsrat ab dieser Zeitspanne Mitglieder prinzipiell als nicht unabhängig einstuft, sieht er bei Frau Rehm keine Beeinträchtigung ihrer objektiven Amtsführung. Grundlage für diese Einschätzung ist insbesondere, dass sie weder geschäftliche noch persönliche Beziehungen zum Vorstand oder zum Unternehmen unterhält.
Um jedoch eine höchstmögliche Transparenz zu gewährleisten, erklärt die Gesellschaft vorsorglich eine Abweichung von Empfehlung C.10.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass es im Interesse der Gesellschaft liegt, wenn Frau Rehm den Ausschussvorsitz bis zum Ende ihres Mandats im Jahr 2028 weiterführt. Als ausgewiesene Finanzexpertin (§ 100 Abs. 5 AktG) besitzt sie tiefgreifende Kenntnisse der Geschäftsmodelle und internen Prozesse der Koenig & Bauer AG und des Konzerns. Diese Erfahrung ist für eine effektive Überwachung der Rechnungslegung und des Risikomanagements unverzichtbar. Der Aufsichtsrat setzt daher für die laufende Amtsperiode bis zum Jahr 2028 bewusst auf Kontinuität, um die hohe Qualität der Ausschussarbeit durch die Expertise von Frau Rehm uneingeschränkt sicherzustellen. Gleichzeitig schafft dieser zeitliche Rahmen die Grundlage für eine vorausschauende Nachfolgeplanung, um die geordnete Übergabe des Ausschussvorsitzes bis zum Ende ihres Mandats sorgfältig vorzubereiten.
Empfehlung G.7 DCGK
Entsprechend der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK soll der Aufsichtsrat für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.
Abweichend von der Empfehlung G.7 Satz 1 DCGK hat der Aufsichtsrat die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile des Geschäftsjahres 2025 nicht vollständig vor dessen Beginn festgesetzt. Zwar wurden die strategischen und operativen Ziele bereits im Dezember 2024 auf Basis der Unternehmensplanung eingehend beraten, die formale Beschlussfassung erfolgte jedoch erst im März 2025 (STI) bzw. im Mai 2025 (LTI).
Der Aufsichtsrat hat die Festlegung zeitlich verschoben, um eine vollständige Konsistenz der Zielgrößen mit der detaillierten Planung sowie dem im Jahr 2025 eingeführten neuen Vergütungssystem sicherzustellen. Zudem erforderten die zum 1. Juli 2025 vollzogene Neustrukturierung des Vorstands und die damit verbundene Neubesetzung von Ressorts (CEO-Wechsel und neuer Finanzvorstand) eine gesonderte Abstimmung und Harmonisierung der Zielvereinbarungen, was den Prozess im Berichtszeitraum zusätzlich verzögerte.
Für das Geschäftsjahr 2026 wird der Empfehlung G.7 DCGK wieder entsprochen.
Der Aufsichtsrat hat die Leistungskriterien für die variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2026 bereits im Dezember 2025 und somit vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt.
Würzburg, den 13. März 2026
Koenig & Bauer AG
Für den Aufsichtsrat: Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Aufsichtsratsvorsitzender
Für den Vorstand: Dr. Stephen Kimmich, Vorstandsvorsitzender/CEO