Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Aufsichtsrat und Vorstand der Koenig & Bauer AG erklären gemäß § 161 AktG:

Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") wurde seit der letzten Entsprechenserklärung am 17. März 2023 mit den im Folgenden dargestellten Ausnahmen entsprochen. Die Gesellschaft strebt für die Zukunft eine umfassende Entsprechung mit den Empfehlungen des DCGK an.

Empfehlung A.5

Entsprechend der Empfehlung A.5 DCGK 2022 sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten – und nicht nur rechnungslegungsbezogenen – internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems beschrieben werden. Zusätzlich soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems Stellung genommen werden.

Damit geht die Empfehlung deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB hinaus. Daher hält die Koenig & Bauer AG aktuell daran fest – wie gesetzlich gefordert – die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie des Risikomanagementsystems im zusammengefassten Lagebericht zu beschreiben, und entspricht damit nicht der Empfehlung A.5 DCGK 2022. Die Gesellschaft strebt an, künftig dieser Empfehlung zu entsprechen.

Würzburg, den 16. März 2024

Koenig & Bauer AG

Für den Aufsichtsrat: Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Aufsichtsratsvorsitzender

Für den Vorstand: Dr. Andreas Pleßke, Vorstandsvorsitzender/CEO

Entsprechenserklärungen

Deutscher Corporate Governance Kodex

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