Artikel 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) verlangt, dass Directors' Dealings gemeldet und veröffentlicht werden müssen. Auf transparenten Kapitalmärkten müssen sich die Marktteilnehmer ein Bild davon machen können, wenn Vorstände oder Aufsichtsräte mit Finanzinstrumenten handeln, die das eigene Unternehmen begeben hat.
Innerhalb von drei Geschäftstagen müssen die Führungskräfte getätigte Geschäfte mit Aktien der Koenig & Bauer AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) melden – und zwar sowohl dem Emittenten als auch der zuständigen Behörde (BaFin).
Die Koenig & Bauer AG muss meldepflichtige Geschäfte unverzüglich, spätestens drei Tage nach dem Geschäft, über geeignete Medien innerhalb der gesamten Europäischen Union veröffentlichen.