Meldungen nach § 40 WpHG
Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG hat derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen mitzuteilen.
Laut § 40 WpHG hat die Koenig & Bauer AG diese Mitteilungen unverzüglich, spätestens drei Handelstage nach Zugang der Mitteilung zu veröffentlichen.
Durch die Änderung der Stimmrechtsmitteilungsverordnung sind seit dem 01.07.2020 Stimmrechtsmittelungen nur noch in elektronischer Form an den Emittenten zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür bitte unsere E-Mail-Adresse: