Grundsätze guter Unternehmensführung fest verankert
Eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung hat bei Koenig & Bauer eine hohe Priorität. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg ist und das Vertrauen unserer Aktionär:innen, Geschäftspartner:innen, Mitarbeitenden und der Finanzmärkte in unser Unternehmen stärkt. Integrität und Compliance sehen wir im Geschäftsverkehr als unabdingbar an und verfolgen eine Nulltoleranz-Doktrin.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Auf Basis der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuell gültigen Fassung vom 28. April 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG die nachfolgende Entsprechenserklärung am 17. März 2023 abgegeben.
Den vom Bundesministerium der Justiz am 27. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022" wurde und wird mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird auch künftig entsprochen werden:
Empfehlung A.5
Entsprechend der neu eingeführten Empfehlung A.5 DCGK 2022 sollen im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des gesamten – und nicht nur rechnungslegungsbezogenen – internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems beschrieben werden. Zusätzlich soll zur Angemessenheit und Wirksamkeit des gesamten internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems Stellung genommen werden.
Damit geht die Empfehlung deutlich über die gesetzlichen Anforderungen der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB hinaus. Daher hält die Koenig & Bauer AG aktuell daran fest, – wie gesetzlich gefordert – die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im zusammengefassten Lagebericht zu beschreiben, und entspricht damit nicht der Empfehlung A.5 DCGK 2022. Die Gesellschaft strebt an, ab dem nächsten Jahr dieser Empfehlung zu entsprechen.
Vergangenheitsbezogen hat die Koenig & Bauer AG den am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019") seit der letzten Entsprechenserklärung vom 18. März 2022 entsprochen.
Wie entsprechende Erklärungen früherer Jahre ist sie auf der Internetseite unter https://investors.koenig-bauer.com/de/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ öffentlich zugänglich. Die Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex werden umgesetzt.
Mehr zum Thema Vergütung erfahren Sie unter:
https://investors.koenig-bauer.com/de/publikationen/verguetung/
Ziele für die Zusammensetzung (Kompetenzprofil und Diversitätskonzept) des Aufsichtsrats und Stand der Umsetzung im abgelaufenen Geschäftsjahr
Gemäß den Empfehlungen des Kodex hat der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt sowie ein Diversitätskonzept und ein Kompetenzprofil erstellt.
Diese Ziele berücksichtigen die gesetzlichen Anforderungen und - soweit keine Abweichung erklärt wird - die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bezogen auf Diversität, einer angemessenen Beteiligung der Geschlechter und den Merkmalen Unabhängigkeit, Erfahrung, Internationalität und fachlicher Kompetenz. Der Aufsichtsrat überarbeitet regelmäßig die Ziele zu seiner Zusammensetzung.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG soll so besetzt sein, dass seine Mitglieder über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben in einem weltweit tätigen Konzern erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll auf Seite der Anteilseigner:innen eine nach Einschätzung der Vertreter:innen der Anteilseigner:innen angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) Ziffern C. 6 und C.7 angehören. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll darauf achten, dass es für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit aufbringen kann. Die vom DCGK empfohlenen Obergrenzen sind neben den gesetzlichen Mandatsbeschränkungen zu berücksichtigen. Gemäß Ziffer 9.3 der Satzung der Koenig & Bauer AG sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Aktuell besteht keine feste Regeldauer der Zugehörigkeit. Derzeit sieht die Satzung der Koenig & Bauer AG eine Amtszeit von 5 Jahren je Wahlperiode vor. Um zukünftig einzelne Kandidat:innen der Hauptversammlung auch für eine kürzere Amtszeit vorschlagen zu können, hat der Aufsichtsrat beschlossen, Ziffer 9.2 der Satzung an den Wortlaut des § 102 AktG anzupassen und der Hauptversammlung am 16. Juni 2023 eine entsprechende Satzungsänderung vorzuschlagen. Zur Wahl stehende Kandidat:innen sollen zukünftig in der Regel für eine Amtsperiode von maximal vier Jahren vorgeschlagen werden. Insgesamt soll die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat zukünftig drei Amtsperioden nicht überschreiten.
Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung auf Vielfalt (Diversity). Dies umfasst neben einer angemessenen Beteiligung der Geschlechter die Berücksichtigung einer ausgewogenen Altersstruktur, unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungshorizonte sowie verschiedener Bildungs- und Berufshintergründe. Da es sich bei der Koenig & Bauer AG um eine börsennotierte, dem Mitbestimmungsgesetz unterliegende Aktiengesellschaft handelt, setzt sich der Aufsichtsrat gemäß den in § 96 Abs. 2 AktG niedergelegten Grundsätzen zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammen.
Aufsichtsratsmitglieder sollen unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung, vorzugsweise auf internationaler Ebene haben und allgemeine Kenntnis des Maschinen- und Anlagenbaus sowie der Druck- und Medienbranche besitzen. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll das Portfolio sowie die Strategie der Koenig & Bauer AG verstehen. Darüber hinaus achtet der Aufsichtsrat darauf, dass das Gremium als Ganzes über Expertise in allen Bereichen verfügt, die angesichts der Tätigkeit von Koenig & Bauer AG als wesentlich erachtet werden. Dazu gehören neben internationaler Erfahrung und Führungserfahrung insbesondere Fachwissen und Erfahrung in den Kompetenzfeldern Recht/Corporate Governance/Compliance/Mitbestimmung, Strategie /M&A, Finanzierung/Kapitalmarkt/Investoren, Rechnungslegung und Abschlussprüfung inklusive interner Kontrollsysteme, IT-Systeme/Cybersecurity/Digitalisierung, Risikomanagement, Sales/Marketing/After-Sales-Services, Operations/Operational Excellence sowie Environmental, Social and Corporate Governance (ESG). In Übereinstimmung mit dem Kompetenzprofil muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats auf der Seite der Anteilseigner:innen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG (Financial Expert) verfügen. Zur Rechnungslegung und zur Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der : Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete sachverständig und unabhängig sein.
Darüber hinaus haben die Vertreter:innen der Anteilseigner:innen im Aufsichtsrat beschlossen, dass auf Seite der Anteilseignervertreter:innen,
- mindestens drei Mitglieder praktische Erfahrung mit der Arbeit in Aufsichtsrats- und/oder vergleichbaren Kontrollgremien haben sollen;
- mindestens zwei Mitglieder über Erfahrung in einer Führungs- und Schlüsselposition in internationalen Konzernen verfügen sollen;
- mindestens ein Mitglied mit Expertise im Bereich Anlagen- und Maschinenbau dem Aufsichtsrat angehören soll;
- mindestens ein weiteres Mitglied über ausgeprägte Erfahrungen in Innovation, Forschung & Entwicklung und Technologie verfügen soll;
- mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über entsprechende Expertise zu den Themen ESG und CSR im Sinne des DCGK verfügen sollen.
- mindestens ein weiteres Mitglied besonderen Sachverstand im Bereich der Druck- und Medienbranche sowie im Verpackungsdruck besitzen soll.
Der Aufsichtsrat sowie der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung und die im Diversitätskonzept und Kompetenzprofil festgelegten Anforderungen im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidat:innen für den Aufsichtsrat. Vor einer etwaigen Neubesetzung wird der Aufsichtsrat prüfen, welche seiner erforderlichen Kompetenzen und Fachkenntnisse verstärkt werden müssen. Besonderes Augenmerk wird der Aufsichtsrat bei der Wahl zukünftiger Kandidat:innen darauf richten, ob diese:r über Expertise und praktische Erfahrungen in der Druck- und Medienbranche verfügen.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt dieser in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele seiner Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über die als erforderlich angesehenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen. Das Gremium ist in seiner Gesamtheit mit dem Maschinen- und Anlagenbau sowie mit den Geschäftsfeldern, in denen das Unternehmen tätig ist, vertraut. Diese Sektorvertrauheit beinhaltet auch eine grundlegende Kenntnis der Druck- und Medienbranche sowie der Verpackungsindustrie. Die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder verfügt über langjährige internationale Führungserfahrung sowie über praktische Erfahrung mit der Arbeit in Aufsichtsratsgremien.
Als ehemaliger stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Gildemeister AG und ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Knorr Bremse AG besitzt Herr Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner langjährige Erfahrung und Expertenwissen im Maschinen- und Anlagenbau. Als Institutsleiterin am wbk Institut für Produktionstechnik für den Bereich Produktionssysteme am Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) verfügt Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza über ausgeprägte Erfahrungen in Innovationsmanagement sowie Forschung & Entwicklung.
Der Prüfungsausschuss der Koenig & Bauer AG verfügt mit Frau Dagmar Rehm als Vorsitzende über ein Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung als auch mit dem – in der Empfehlung D.3 Satz 1 DCGK 2022 nunmehr detaillierten beschriebenen – Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Mit Herrn Dr. Johannes Liechtenstein gehört dem Prüfungsausschuss ein weiteres Mitglied mit ausgewiesenen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung an.
Seine ESG-Expertise hat der Aufsichtsrat durch gezielte Fortbildung in diesem Bereich weiter gestärkt. Die Verantwortung für die Themen ESG/Nachhaltigkeit im Aufsichtsrat obliegt dem Prüfungsausschuss. Als Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat Frau Rehm durch ihre intensive Auseinandersetzung mit Fragen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance ein tiefes Verständnis für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung entwickelt und ist in der Lage, komplexe ESG-Themen zu analysieren und zu bewerten. Zudem ist Herr Matthias Hatschek durch seine langjährige Erfahrung in der operativen Führung von Forstbetrieben ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen bestehen.
Da der Gesamterfüllung widersprochen wurde, ist der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter:innen als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter:innen jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Mit Frau Dagmar Rehm und Frau Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza auf der Seite der Vertreter:innen der Anteilseigner:innen und Frau Julia Cuntz und Frau Simone Walter auf der Seite der Vertreter:innen der Arbeitnehmer:innen ist dieses Mindestgebot erfüllt. Dem Aufsichtsrat gehören mit Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner, Dagmar Rehm, Carsten Dentler, Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza und Dr. Johannes Liechtenstein fünf im Sinne der Empfehlungen des DCGK unabhängige Mitglieder an. Herr Matthias Hatschek ist als Anteilseignervertreter Mitglied des Aufsichtsrats seit 2006. Er ist Minderheitsgesellschafter der MKB Holding GmbH, die Eigentümerin der AlternInvest GmbH aus Wien/Österreich ist. Die AlternInvest GmbH hält einen wesentlichen Anteil am Grundkapital der Koenig & Bauer AG von 10,2 %. Ein aktueller Überblick über den Umsetzungsstand kann nachfolgender Qualifikationsmatrix entnommen werden.
Qualfikationsmatrix Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG: Vertreter:innen der Anteilseigner:innen
Qualfikationsmatrix Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG: Vertreter:innen der Arbeiternehmer:innen
Bei der für die Mitglieder des Aufsichtsrats abgeschlossenen D&O-Versicherung ist derzeit ein Selbstbehalt von 2.500 € vereinbart. Im Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte beim Aufsichtsrats- und auch bei den Vorstandsmitgliedern aufgetreten. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte durch wesentliche Geschäfte oder Verträge mit der Gesellschaft dem Aufsichtsrat unverzüglich zu melden.
Ziele für die Zusammensetzung des Vorstands und Diversitätskonzept für den Vorstand und die nachfolgenden Führungsebenen
Das Kriterium der Diversität hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund und internationalem Background wird der Aufsichtsrat auch bei zukünftigen Vorstandsbestellungen sowie der Vorstand bei der Besetzung von Führungspositionen einbeziehen. Aufsichtsrat und Vorstand respektieren die mit der Einführung einer Geschlechterquote verfolgten Ziele und legen Wert auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Entsprechend dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben Vorstand und Aufsichtsrat die angestrebten Geschlechterquoten definiert.
Der Aufsichtsrat hat beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand bis 2025 weiterhin bei 0 % liegen wird. Der Aufsichtsrat hat sich intensiv mit der geplanten Zielgröße des weiblichen Anteils im Vorstand bis zum Jahr 2025 befasst und diese letztlich mit 0 % festgelegt. Diese Entscheidung ist allein vor dem Hintergrund der laufenden Vorstandsverträge bis ins Jahr 2025 bzw. 2026 zu sehen, an denen der Aufsichtsrat selbstverständlich festhält. Die Festlegung einer Zielgröße über 0 % hätte den Willen des Aufsichtsrats unterstellt, sich nicht vertragstreu oder sich nicht treu gegenüber seinen eigenen Festlegungen verhalten zu wollen. Aus diesem Grund gehört dem Vorstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Frau an.
Bei der nächsten Bestellung eines Vorstandsmitglieds wird die Geschlechterquote entsprechend den Vorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes (FüPOG II) selbstverständlich beachtet werden. Zudem achtet der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung des Vorstands und der Vorstand bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen und in der Koenig & Bauer-Gruppe auf Diversität. Bei vergleichbarer Qualifikation weiblicher und männlicher Kandidaten wird nach Möglichkeit bei anstehenden Neubesetzungen der Frauenanteil angehoben.
Der Aufsichtsrat hat in den persönlichen Zielen des Vorstands die Förderungen von Frauen (“Level Playing Field”) verankert. Wichtig ist dem Aufsichtsrat und dem Vorstand dabei nicht nur, Frauen in Führungspositionen zu mehren und zu stärken, sondern auch insgesamt die Anzahl von weiblichen Mitarbeiterinnen im Unternehmen bzw. in der Koenig & Bauer-Gruppe zu steigern. So ist die bisherige Zielquote in der Ebene eins unterhalb des Vorstands in Höhe von 17 % deutlich und die bisherige Zielquote in der Ebene zwei unterhalb des Vorstands in Höhe von 7 % klar übererfüllt worden (dazu sogleich), die neuen Zielquoten sind auf 30 % in der Ebene eins und auf 11% in der Ebene zwei unterhalb des Vorstands festgelegt worden. Koenig & Bauer legt einen hohen Wert auf die Vielfalt seiner Belegschaft, die einen hohen Grad an Diversität hinsichtlich Ethnie, Alter und Religion (Weltanschauung) aufweist. Menschen mit mobilen Einschränkungen gehören ebenfalls zur Stammbelegschaft. Wie bei vielen anderen Maschinenbauunternehmen ist bei Koenig & Bauer der Anteil von Frauen mit 14,8 % im Konzern (Vorjahr: 13,7 %) im Vergleich zu anderen Branchen relativ gering. Verschiedene Maßnahmen wie die Analyse von Recruiting, das Auflegen von Mentor:innen Programmen, die Durchführung des “girls day” bis hin zur Ausweitung der Ferienbetreuungsangebote und die Flexibilisierung der Arbeitszeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden angeboten und weiterentwickelt. In der Ausbildung am Standort Radebeul wurde eine weibliche Ausbildungsmeisterin eingestellt, um bereits in der Ausbildung die Diversität zu verankern und damit die Aufmerksamkeit von potentiellen weiblichen Auszubildenden zu erhöhen. Mit mehr hochqualifizierten Mitarbeiterinnen soll der Anteil von Frauen in Führungspositionen durch interne Beförderungen und externe Besetzungen gesteigert werden. Ende 2022 lag bei der Koenig & Bauer AG der Anteil von Frauen in der ersten und zweiten Führungsebene unter dem Vorstand bei 33,3 % bzw. 11,1 %. Zum entsprechenden Vorjahreszeitpunkt betrug der Frauenanteil noch 25,0 % bzw. 12,5 %. Zum Diversity-Management des Vorstands gehört auch die Ansprache von Fach- und Führungskräften auf internationalen Arbeitsmärkten über unsere Produktions-, Service- und Vertriebsgesellschaften außerhalb Deutschlands, deren Ausbaupotenzial regelmäßig überprüft wird.
Praktiken der Unternehmensführung weiter optimiert
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus wendet Koenig & Bauer weitere Führungsregeln und Unternehmenspraktiken zur besseren Fundierung von Entscheidungen und zur effizienten Überwachung an. Das umfassende Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystem wird im zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft ausführlich beschrieben. Umfangreiche und verbindliche Anweisungen mit dem Ziel, gesetzeskonformes und ethisches Verhalten der Mitarbeiter zu gewährleisten, sehen der Kodex geschäftlichen Verhaltens und die ausführenden Unternehmensrichtlinien vor. Auch von den Lieferanten und Geschäftspartnern erwartet Koenig & Bauer die Anerkennung und Beachtung dieser Prinzipien sowie menschenrechtlicher und sozialer Standards. Dies ist im Lieferantenkodex niedergelegt.
Der Kodex geschäftlichen Verhaltens und der Lieferantenkodex können unter https://compliance.koenig-bauer.com/de/ abgerufen werden.
Compliance-Managementsystem erfüllt hohe Standards
Eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung hat bei Koenig & Bauer eine hohe Priorität. Integrität und Compliance sehen wir im Geschäftsverkehr als unabdingbar an. Mit dem konzernweit etablierten Compliance Management System werden Mitarbeiter und Unternehmen vor Verstößen gegen Gesetze oder interne Regeln bewahrt und gleichzeitig darin unterstützt, Gesetze und Regeln richtig anzuwenden.
Das Compliance-Managementsystem wird durch den Vorstandssprecher verantwortet und durch den Group Compliance Officer konzernweit umgesetzt und gesteuert. In allen Tochterunternehmen der Koenig & Bauer AG stehen den Mitarbeitenden benannte Ansprechpartner für Fragen zu Compliance oder zur Mitteilung von Compliance-Bedenken zur Verfügung. Auf Segmentebene wurden hierfür Compliance-Officer und in den einzelnen Gesellschaften Compliance-Verantwortliche festgelegt. Für relevante Sachthemen wie z. B. Arbeits- und Umweltschutz wurden zudem Manager mit Sonderverantwortung etabliert, die ihren Aufgabenbereich selbstständig, fachspezifisch und kompetent steuern. Über ihre Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der Standards, Prozesse und des Berichtswesens in den Tochtergesellschaften hinaus kommt den lokalen Compliance-Officers und -Beauftragten eine besondere Bedeutung als direkte Ansprechpartner und Berater der Mitarbeitenden vor Ort zu. Weiter verfügt die Koenig & Bauer AG über eine zentrale Stelle für Exportkontrolle.
Basierend auf einer regelmäßig aktualisierten Compliance Risikoanalyse wird das System kontinuierlich verfeinert, effektiver gestaltet und nachhaltig verankert. Bestandteil der Risikobetrachtung ist neben dem Monitoring von Gesetzesänderungen und publizierten Compliance-Risiken auch der kontinuierliche Austausch zu den internen Prozessen der Unternehmen der Koenig & Bauer Unternehmensgruppe. Zu diesem Zweck wurde ein Compliance Team eingerichtet, welches sich aus Vertretern der Bereiche Informationstechnik, Personal, Buchhaltung, Steuern, Datenschutz sowie den lokalen Compliance-Verantwortlichen zusammensetzt. Zusätzlich wird seit 2021 durch alle Tochtergesellschaften als Teil der fest definierten Agenda der jeweiligen Tagungen der Aufsichtsgremien (z.B. Boards, Shareholder Assemblies, Supervisory Boards, Verwaltungsräte) ein standardisierter Bericht zur Compliance Situation abgegeben. Der regelmäßige Austausch mit Mitarbeitern sowie das starke Bekenntnis der Unternehmensführung zu Compliance (Tone from the Top) fördert zudem die Vertiefung der Compliance-Kultur im Konzern. Ab dem 1. Januar 2023 hat die Koenig & Bauer AG das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) anzuwenden. Das Compliance Management zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten befindet sich im Aufbau.
Der durch den Vorstand der Koenig & Bauer AG verabschiedete Kodex Geschäftlichen Verhaltens (Code of Conduct) bildet das Fundament für das Wertesystem des Konzerns. Unter diesem wurden zahlreiche Konzernrichtlinien erlassen, welche die Compliance-Organisation sowie Anforderungen an Prozesse näher detaillieren. Leitfäden, Arbeitsanweisungen und Prozesse werden bedarfsgerecht erstellt und erleichtern den Mitarbeitenden die Anwendung der Compliance-Vorgaben bei ihrer täglichen Arbeit. Alle relevanten Richtlinien, Formulare und Leitfäden werden den Mitarbeitern in geeigneter Weise, insbesondere über ein zentrales Portal im Koenig & Bauer Intranet zugänglich gemacht.
Eine flächendeckende Sensibilität für Compliance-Themen und eine sichere Anwendung der Normsätze stellen wir durch Schulungsmaßnahmen und die auf das konzernweite Intranet gestützte interne Kommunikation sicher. Mittels des auf SuccessFactors basierenden Schulungs-Managementsystems „Koenig & Bauer Campus“ wird eine effiziente und effektive Steuerung intern entwickelter und extern eingekaufter Lerninhalte nach Tätigkeitsfeldern der Mitarbeitenden konzernweit gewährleistet. Grundsätzlich werden die Online Trainings durch vertiefende und nach den Bedürfnissen der Fachbereiche gestaltete Präsenztrainings ergänzt; durch die Covid-19-Pandemie konnten in den letzten Jahren jedoch nur vereinzelt Präsenztrainings abgehalten werden. Relevante und aktuelle Compliance-Informationen wurden jedoch über das Intranet, die Compliance-Verantwortlichen der Tochterunternehmen oder individuelle Mails vermittelt.
Um schnell und direkt Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, Regeln und interne Vorgaben zu erhalten, wurde das bereits 2017 etablierte, konzernweit erreichbare Intranet-basierte Hinweisgebersystem 2022 durch eine internetbasierte Hinweisgeberplattform ersetzt, die es Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Dritten ermöglicht, auch anonym Hinweise zu eventuellen Rechtsverstößen und Compliance Sachverhalten zu geben. Die Plattform ist hinsichtlich der Art der Verstöße nicht beschränkt und erlaubt damit zum Beispiel auch Meldungen bezüglich der Achtung von Menschenrechten oder zu Umweltbelangen. Mittels einer systemintegrierten Chat Funktion ist es möglich, auch mit anonymen Hinweisgebern im Austausch zu bleiben, um hinsichtlich des Bearbeitungsstandes zu informieren oder zusätzliche Informationen anzufragen. Mitarbeitende können sich jedoch auch weiterhin an die ihnen in ihren Gesellschaften bekannten internen Vertrauenspersonen, die zentrale Compliance-Organisation oder das Management auf jeder Ebene wenden. Das Hinweisgebersystem eröffnet auch die Möglichkeit, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Mittels unabhängiger Prüfungen durch die interne Revision oder externe Prüfer wird die Wirksamkeit des Compliance Management Systems fortlaufend überwacht. Einen besonderen Stellenwert genießt in diesem Zusammenhang auch die Zertifizierung des CMS nach ISO 37001. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird in seinen Sitzungen regelmäßig über Vorfälle und Fortschritte im Bereich Compliance informiert.
Über die permanente Verbesserung unseres Compliance-Managementsystems hinaus engagieren wir uns für die Weiterentwicklung der internationalen Compliance-Kultur und insbesondere für die weltweite Bekämpfung von Korruption und sonstigen unlauteren Geschäftspraktiken. Mit dem 2017 ins Leben gerufenen KBA-NotaSys Integrity Fund finanziert Koenig & Bauer internationale Projekte zur Weiterentwicklung von Compliance-Prozessen und -kultur. Insgesamt konnten 42 Projekte von Universitäten, Verbänden und Instituten in Europa, Südamerika und Afrika gefördert werden. Zu den Projektnehmern gehören unter anderem Transparency International, das Deutsche Institut für Compliance (DICO), das Deutsche Institut für Effizienzprüfung (DIEP) und diverse schweizerische und deutsche Hochschulen. Von besonderer Bedeutung ist für uns die Unterstützung der Banknote Ethics Initiative (BnEI) als Mitglied. Die BnEI etablierte seit ihrer Gründung 2013 einen strikten Kodex zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption und Kartellverstößen im Bereich des Banknotendrucks und -handels. Die entwickelten Prinzipien sind dabei nicht nur unter den Mitgliedern der BnEI anerkannt, sondern werden von einem wesentlichen Teil der Zentralbanken und Banknotendruckereien weltweit geteilt und wurden Bestandteil ihrer Beschaffungsprozesse. Als Mitglied der BnEI hat sich die Koenig & Bauer Banknote Solutions strikten Verhaltens- und Transparenzregeln unterworfen, deren Einhaltung im Rahmen der regelmäßig zu erneuernden Akkreditierung auf Grundlage eines durch die BnEI entwickelten Audit-Programms überprüft wird. 2020 wurde die Akkreditierung erfolgreich erneuert; das nächste Akkreditierungsaudit ist bereits für 2023 geplant.
Weiterführende und detaillierte Informationen zum Compliance Management System finden Sie unter https://compliance.koenig-bauer.com sowie im Kapitel „Nichtfinanzielle Erklärung“ im Geschäftsbericht der Koenig & Bauer AG gem. §§ 289b Abs. 3 HGB i.V.m. 315b Abs. 1,3 HGB.
Enge Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die Koenig & Bauer AG über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur, die von den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wahrgenommen wird. Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng und verantwortungsvoll zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die Vertragsverlängerung von Christoph Müller und Ralf Sammeck beschlossen. Herr Müller wird dem Vorstand nun bis zum 30.Juni 2026 angehören, seine Erstbestellung erfolgte 2006. Herr Müller verantwortet das Segment Digital & Webfed. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen die Neuentwicklungen im Wellpappen- und Digitaldruckbereich sowie die strategischen Partnerschaften wie z. B. mit HP. In seiner Verantwortung wird sich Herr Müller auch auf die reibungslose Anbindung von Celmacch an das weltweite Vertriebs- und Servicenetzwerk von Koenig & Bauer fokussieren. Ralf Sammeck gehört dem Vorstand seit 2007 an. Herr Sammeck verantwortet das Segment Sheetfed. Er ist für die digitale Transformation im Konzern zuständig. Mit seiner Erfahrung soll auch nach der Branchenleitmesse drupa in 2024 sichergestellt werden, dass auch der Bereich Sheetfed im wachsenden Verpackungsmarkt seine erfolgreiche Position weiter ausbaut und die Digitalisierung weiter vorantreibt. Sein derzeitiger Vertrag wurde um ein Jahr bis zum 30.Juni 2025 verlängert. Der Vorstand der Koenig & Bauer AG besteht aus fünf Mitgliedern: Dr. Andreas Pleßke (Vorstandssprecher und Segment-Vorstand Special), Dr. Stephen M. Kimmich (Vorstand Finanzen), Dipl.-Betriebswirt Christoph Müller (Segment-Vorstand Digital & Webfed), Dipl.-Ing. Ralf Sammeck (Segment-Vorstand Sheetfed und Chief Digital Officer) und Dipl.-Ing. Michael Ulverich (Chief Operation Officer – Produktion, Einkauf & Logistik). Der Geschäftsverteilungsplan mit der Zuordnung zu den Vorstandsbereichen und Segmenten sowie mit der Aufteilung der funktionalen Verantwortlichkeiten wird im zusammengefassten Lagebericht auf der Seite 20 dargestellt.
Als Leitungsorgan führt der Vorstand die Geschäfte, bestimmt die Strategie und setzt sie in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. In seiner Arbeit ist er dem Interesse und den geschäftspolitischen Grundsätzen des Unternehmens verpflichtet. In der Geschäftsordnung sind die Modalitäten der Beschlussfassung geregelt. Dort sind auch Sachverhalte wie Akquisitionen, Investitionen und Kapitalmaßnahmen definiert, bei denen der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats benötigt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Punkte wie Planung, Strategieumsetzung, aktuelle Geschäftsentwicklung, Finanz-, Ertrags- und Risikolage. Abweichungen werden ausführlich erläutert. Die Berichterstattung des Vorstands. Die Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und/oder den Prüfungsausschuss umfasst auch die Risikolage und das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und Compliance , also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien. Die Geschäftsordnung für den Vorstand ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investors.koenig-bauer.com/de/corporate-governance/geschaeftsordnung-vorstand/ veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der Koenig & Bauer AG berät und überwacht den Vorstand. Gemäß dem deutschen Aktiengesetz (AktG) gehören die Bestellung beziehungsweise Abberufung von Vorständen, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Konzernabschlusses sowie die Zustimmung beziehungsweise beratende Mitwirkung an wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen zu seinen Aufgaben. Das aus zwölf Mitgliedern bestehende Gremium ist gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz mit jeweils sechs Vertreter:innen der Anteilseigner:innen und der Arbeitnehmer:innen besetzt. Die Anteilseignervertreter:innen werden von den Aktionär:innen auf der Hauptversammlung und die Arbeitnehmervertreter:innen von den Mitarbeiter:innen der deutschen Standorte gewählt. Herrscht bei Abstimmungen im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, zählt das Votum des Vorsitzenden doppelt. Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auch in einem Umlaufverfahren fassen. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeit in diesem Gremium und in den Ausschüssen. Sie ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://investors.koenig-bauer.com/de/investor-relations/corporate-governance/geschaeftsordnung-aufsichtsrat/ veröffentlicht.
Nachdem das Mandat von Herrn Carsten Dentler als Vertreter der Aktionär:innen im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung am 24. Mai 2022 verlängert wurde, gab es im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Die Besetzung der Ausschüsse wurde im Anschluss an die Hauptversammlung in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung bestätigt. Auf der Internetseite der Gesellschaft wird die aktuelle Ausschussbesetzung im Detail dargestellt. Im Vorstand gab es ebenfalls keine Veränderungen.
Mit dem Personal-, Prüfungs-, Strategie-, Nominierungs- und Vermittlungsausschuss bestehen derzeit bei der Koenig & Bauer AG fünf Ausschüsse. Die jeweiligen Ausschussmitglieder und die Ausschussvorsitzenden sind namentlich in nachfolgender Übersicht zusammengefasst:
Personalausschuss
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner (Vorsitzender)
Dagmar Rehm
Gottfried Weippert
Prüfungsausschuss
Dagmar Rehm (Vorsitzende)
Marc Dotterweich
Dr. Johannes Liechtenstein
Gottfried Weippert
Strategieausschuss
Prof. Dr.-Ing. Gisela Lanza (Vorsitzende)
Carsten Dentler
Matthias Hatschek
Christopher Kessler
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner
Simone Walter
Gottfried Weippert
Nominierungsausschuss
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner (Vorsitzender)
Matthias Hatschek
Dagmar Rehm
Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 MitbestG
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner (Vorsitzender)
Matthias Hatschek
Gottfried Weippert
Julia Cuntz
Die Ausschüsse bereiten in erster Linie die im Plenum zu behandelnden Themen und entsprechende Beschlussvorlagen vor. Kontinuierlich kontrolliert der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und berät diesen in Grundsatzfragen der Geschäftspolitik, der strategischen Ausrichtung sowie bei bedeutsamen Projekten. Die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats wird jährlich mittels eines mit externer Hilfe erarbeiteten und seither weiterentwickelten Fragenkatalogs intern durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Kreis des Aufsichtsrats diskutiert und Verbesserungen zeitnah umgesetzt.
Im Geschäftsjahr 2022 befasste sich der Aufsichtsrat neben den strategischen Themen zur Weiterentwicklung des Konzerns mit den Säulen Digitalisierung, Modularisierung und Nachhaltigkeit eingehend mit der Geschäfts- und Ergebnisentwicklung sowie der Finanzlage der Koenig & Bauer AG und des Konzerns. Die Geschäftspolitik, die Wettbewerbssituation, das Risikomanagement, die Compliance, das interne Kontrollsystem, die interne Revision, die Cybersecurity, die Kapitalmarktstrategie und die ESG-Roadmap wurden im Gremium eingehend diskutiert. Neben der Unternehmens- und Investitionsplanung des Vorstands standen Vergütungsthemen auf der Agenda des Aufsichtsrats bzw. der Ausschüsse. Erforderliche Beschlüsse wurden nach eingehender Prüfung und intensiver Beratung gefasst.
Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Das bei Koenig & Bauer etablierte Personalentwicklungsprogramm ist ein modulares Konzept zur konzernweiten Förderung von Mitarbeitenden, das für die verschiedenen Hierarchieebenen zielorientierte Methoden vorsieht. Alle Personalentwicklungs-Initiativen erfolgen mit internationalem Fokus und beziehen alle Konzernunternehmen sowie die weltweiten Vertriebs- und Servicegesellschaften ein. Durch Entwicklungs-Assessments werden Führungs- und Nachwuchskräfte extern beurteilt. In einem anschließenden internen Prozess erstellen die direkten Vorgesetzten unter Einbezug der gewonnenen Ergebnisse Kompetenzprofile. Für eine neutrale Sicht beurteilen die Geschäftsführer und Bereichsleiter im nächsten Schritt die Führungs- und Nachwuchskräfte aus ihren Business Units in Kalibrierungs-Workshops. Für den bewerteten Personenkreis steht eine umfassende Kompetenz-Matrix in einer Datenbank zur Verfügung. Aus diesem Kreis werden in den anschließenden Abstimmungsrunden je Business Unit mit Vorständen und Geschäftsführern Potenzialträger nach den Kriterien Alter, Sprachen, Internationalität, Führungstiefe, Fachwissen (technische/kaufmännische Kompetenzen), Lebenslauf, Mobilität/Veränderungswille und Fähigkeiten/Potenzial identifiziert und individuelle Entwicklungspläne mit Weiterbildungsmaßnahmen erstellt. Ziel ist die Nachbesetzung von Managementfunktionen aus eigenen Reihen, um zum einen durch eine systematische Karriereentwicklung unsere Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken. Zum anderen erfüllt das systematische Talentmanagement die Erwartungen karriereorientierter Leistungsträger und trägt damit auch zur Bindung qualifizierter Mitarbeiter:innen bei.
Das einjährig angelegte Junioren-Management-Programm (JuMP) mit Teilnehmer:innen im Alter zwischen Anfang 20 und 30 Jahren zielt auf die systematische Vorbereitung der Nachwuchskräfte auf Führungsaufgaben ab. 2021 starteten 22 Nachwuchskräfte in zwei Gruppen. Zusätzlich zu den fachlichen Lernmodulen bearbeiten die Nachwuchskräfte Praxisprojekte aus dem betrieblichen Alltag, die sowohl zur internationalen Vernetzung der Nachwuchsführungskräfte beitragen als auch innovative Problemlösungsansätze für betriebliche Herausforderungen bieten. Das Programm endete für beide Gruppe im Laufe des Jahres 2022.
Die für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder festgelegte Altersgrenze ist in der Satzung der Gesellschaft dokumentiert und enthält die folgenden Regularien: Für den Vorstand erfolgt die Anstellung bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres, in Ausnahmefällen bis maximal zum Ablauf des 67. Lebensjahres. Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen nur Personen vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Würzburg, 17. März 2023
Prof. Dr.-Ing. Raimund Klinkner Aufsichtsratsvorsitzender | Dr. Andreas Pleßke Vorstandssprecher/CEO |